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Statement zur Konformität von Pepperl+Fuchs Produkten zur EU-Maschinenverordnung

2024-12-16

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Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen (im Folgenden kurz EU-Maschinenverordnung) ist die zuvor geltende Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kürzlich abgelöst worden. Seit Inkrafttreten der EU-Maschinenverordnung erreichen Pepperl+Fuchs vermehrt Anfragen in Bezug auf die Konformität sicherheitsgerichteter Komponenten unseres Portfolios zu den veränderten Anforderungen dieser Verordnung. Die zuständigen Normenfachleute und Produktverantwortlichen bei Pepperl+Fuchs haben diesen Themenkomplex aus verschiedenen Perspektiven geprüft und bewertet: Nach heutigem Stand gehen wir davon aus, dass Produkte von Pepperl+Fuchs, die in den Geltungsbereich der EU-Maschinenverordnung fallen, diese auch erfüllen werden.

Diese Einschätzung basiert auf der Tatsache, dass die neue Richtlinie Wirtschaftsakteure und deren Pflichten besser spezifiziert und den Wortlaut verdeutlicht – wohingegen die Schutzziele und die Anforderungen selbst größtenteils identisch bleiben. Hervorzuheben als Änderungsbereich ist primär die Aufnahme von Cybersecurity-Anforderungen, welche jedoch nur Produkte mit digitalen Schnittstellen betreffen. Wie auch andere Unternehmen sieht Pepperl+Fuchs sich in Bezug auf seine sicherheitsgerichteten Produkte aktuell eher mit der Herausforderung konfrontiert, dass der formale Prozess zur Harmonisierung der Normen zu lange dauert und Konformitätserklärungen damit auf andere Weise untermauert werden müssen.

Dies begründet sich zum einen in der herrschenden Regulierungsflut, die für eine dauerhaft hohe Auslastung der Verantwortlichen sorgt. So müssen allein für die Übertragung aus der Maschinenrichtlinie auf die Maschinenverordnung circa 800 Normen neu auf ihre Eignung geprüft werden. Zum anderen haben sich auch einige formale Hürden ergeben, die sich aus dem neuen komplexeren Prozess und der Einschaltung externer Dritter zur Beurteilung der Normen ableiten. Pepperl+Fuchs erwägt, aufgrund der angebrachten Eile auch den zweiten Weg über eine Bescheinigung seitens akkreditierter Prüfstellen einzuschlagen. Da die Verordnung erst kürzlich in Kraft getreten ist, existieren derzeit allerdings noch keine entsprechend akkreditierten Prüfstellen.

Wir möchten zudem darüber informieren, dass aufgrund der Stichtagsregelung generell keine Zertifikate, EU-Konformitätserklärungen oder Einbauerklärungen vor dem 20. Januar 2027 ausgestellt werden dürfen. Dieser Zustand bringt für alle betroffenen Industrieakteure eine Reihe von Herausforderungen mit sich. Wir sind uns dessen bewusst und beteiligen uns im Sinne unserer Kunden und Partner aktiv in mehreren Verbänden an einer Lösungsgestaltung.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Treten Sie dazu mit den Ihnen bekannten Ansprechpartnern in Verbindung oder nutzen Sie die Kontaktformulare unserer Website.


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