Die Bescheinigungen von notifizierten Prüfstellen gelten grundsätzlich auch nach der Ablösung einer Norm durch eine neue Version. Der jeweilige Hersteller gewährleistet, dass die Inhalte der Bescheinigungen konform zum neuen Normenstand sind und dokumentiert dies in einer aktualisierten Konformitätserklärung. Pepperl+Fuchs folgt dieser Vorgehensweise.
Dieses Vorgehen entspricht dem Blue Guideline der EU von 2022, Kapitel 4.1.2.5.
In harmonisierten Normen sind die wesentlichen Anforderungen zur Erlangung der Konformität dokumentiert, beispielsweise technische Spezifikationen oder Messverfahren zur Bewertung. Diese Normen können aus unterschiedlichen Gründen geändert werden, beispielsweise aufgrund von Einwänden von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder als das Ergebnis technischer Entwicklung.
Produkte, die entsprechend einer alten Bescheinigung hergestellt wurden, können auch danach weiterhin mit den wesentlichen Anforderungen konform sein und in Verkehr gebracht werden.