Für Produkte von Pepperl+Fuchs existieren in der Regel spezielle Zulassungen, in denen Bauteile mit einer bestimmten Spezifikation vorgeschrieben werden. Diese Bauteilspezifikationen sind verbindlich und führen bei Bauteiländerungen zu einer Beendigung der Zulassung bei Pepperl+Fuchs. Der Lieferant ist daher verpflichtet, Pepperl+Fuchs zum frühestmöglichen Zeitpunkt, mindestens jedoch sechs Monate vor der geplanten Änderung, darüber zu informieren:
Das Schreiben für den Fall einer Abkündigung muss folgende Informationen enthalten:
Bitte senden Sie die Informationen an die hier aufgeführte E-Mail-Adresse: