Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen ist die zuvor geltende Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kürzlich abgelöst worden. Nach heutigem Stand gehen wir davon aus, dass Produkte von Pepperl+Fuchs, die in den Geltungsbereich der EU-Maschinenverordnung fallen, diese auch erfüllen werden. Mehr informationen entnehmen Sie bitte unserem vollständigen Statement.