Der kompakte Schreib-/Lesekopf IUH-F190-V1-FR2-06 arbeitet im UHF-Frequenzbereich und ist optimiert für den industriellen Einsatz bei mittleren Distanzen. Das Gerät schreibt und liest passive Transponder gemäß EPC Gen2 (ISO/IEC 18000-63). Der Schreib-/Lesekopf kann in Russland eingesetzt werden. Der Schreib-/Lesekopf entspricht den jeweiligen Funkvorschriften.
Umfangreiche Möglichkeiten zur Datenfilterung werden unterstützt. Der Schreib-/Lesekopf wird über einen M12-Steckverbinder an die IDENTControl-Auswerteeinheit angeschlossen. Der Benutzer kann den Status des Schreib-/Lesekopfs anhand der integrierten LEDs überwachen.
Der Schreib-/Lesekopf hat einen typischen Erfassungsbereich von etwa 2 m, der vom verwendeten Transponder mitbestimmt wird und durch die Einstellung der Sendeleistung angepasst werden kann. Weitere Einflussfaktoren sind der Auf- bzw. Einbau für die spezifische Anwendung und die umgebenden Materialien, insbesondere Metall. Die separat angegebenen Schreib- und Leseabstände für die jeweiligen Transponder sind in einem Testlabor unter idealen Bedingungen ermittelt worden. Für die tatsächlichen Schreib- und Leseabstände unter realen Bedingungen muss die Kombination Schreib-/Lesekopf und Transponder in der gewünschten Anwendung getestet werden.
Dieses Produkt ist ein Funkgerät und darf nur in dem Land betrieben werden, für das eine Funkzulassung vorliegt. Die Angaben über Funkzulassungen finden Sie im Datenblatt zum Produkt. Wird ein Produkt in einem Land, für das es keine Funkzulassung hat, an einen Kunden abgegeben, so darf es nur in dem Land betrieben werden, für das eine Zulassung vorliegt.
Entspricht ein Produkt nicht den in der EU geltenden gesetzlichen Anforderungen und wird es innerhalb der EU an einen Besteller abgegeben, so geschieht dies ausschließlich zur Verwendung im Bestimmungsland des Endkunden außerhalb der EU, für das eine Funkzulassung vorliegt. Das Produkt darf deshalb vom Besteller unter keinen Umständen zum Zwecke des Vertriebs, Verbrauchs oder zur Verwendung auf dem Markt der EU im Rahmen einer Geschäftstätigkeit selbst benutzt oder an Dritte abgegeben werden.
Bei Zuwiderhandlung ist der Besteller verpflichtet, den Lieferanten von allen daraus entstehenden Schäden, Kosten, Strafzahlungen und sonstigen Aufwendungen freizustellen.