Die Einbaubedingungen geben Auskunft darüber, wie Sensoren optimal in die Anwendung verbaut werden können, ohne in ihrer spezifizierten Funktion (d. h. ihrem Schaltabstand) eingeschränkt zu werden. Bedingt durch die gegebenen Einbaubedingungen ist dabei immer von einem Funktionsbereich auszugehen. Dabei besteht ein Zusammenhang zwischen Einbau und Schaltabstand.
Sensoren mit gleichem Durchmesser können einbaubedingt unterschiedliche Schaltabstände haben, wie die folgende Tabelle beispielhaft zeigt.
Durchmesser [mm] | Schaltabstand [mm] bei bündigem Einbau | Schaltabstand [mm] bei nichtbündigem Einbau | erhöhter Schaltabstand [mm] |
---|---|---|---|
6,5 | 1,5 | 2 | - |
8 | 1,5 | 2 | 3 |
12 | 2 | 4 | 6 |
18 | 5 | 8 | 12 |
30 | 10 | 15 | 22 |
Den größtmöglichen Schaltabstand bezogen auf ihren Durchmesser erzielen nichtbündig einbaubare induktive Sensoren. Bei induktiven Sensoren werden Spulen für die Erzeugung des elektromagnetischen Felds benutzt. Um die angestrebte Ausrichtung des elektromagnetischen Felds zu erzielen, werden diese Spulen in den meisten Fällen in einen Schalenkern gewickelt. Dennoch wird ein Teil des elektromagnetischen Felds seitlich abgestrahlt. Um zu vermeiden, dass solche Sensoren mit hoher Reichweite bereits von der Umgebung bedämpft werden, ist ein Freiraum um das Sensorelement unerlässlich. Dieser Freiraum sollte die folgenden Mindestwerte nicht unterschreiten.
Links: Nichtbündig einbaubarer induktiver Sensor, vorschriftsmäßig eingebaut
Rechts: Bündig einbaubarer induktiver Sensor, vorschriftsmäßig eingebaut
A = 2 x Schaltabstand (sn)
B = 3 x Gehäusedurchmesser (d) des Sensors
D = Gehäusedurchmesser des Sensors
F = Mindestabstand gleichartiger Sensoren
Bündig einbaubare induktive Sensoren können so in Metall eingebaut werden, dass sie nicht nach vorn überstehen (Maß A = 0 mm). Dies hat den Vorteil, dass diese Sensoren mechanisch besser geschützt und unempfindlicher gegen Fehlbeeinflussungen sind als nichtbündig einbaubare Sensoren. Die dafür notwendige Verminderung des seitlichen Felds wird durch eine spezielle interne Abschirmung erreicht. Dies geschieht auf Kosten der Reichweite; diese Sensoren erreichen nur ca. 60 % des Schaltabstands im Vergleich mit Ausführungen für nichtbündigen Einbau.
Links: Bündig einbaubarer induktiver Sensor, vorschriftsmäßig eingebaut
Rechts: Nichtbündig einbaubarer induktiver Sensor, vorschriftsmäßig eingebaut
A = 2 x Schaltabstand
B = 3 x Gehäusedurchmesser des Sensors
D = Gehäusedurchmesser des Sensors
F = Mindestabstand gleichartiger Sensoren
Induktive Sensoren sind in leitfähiges Material bündig einbaubar und relativ unempfindlich gegenüber elektrischen bzw. elektromagnetischen Einflüssen. Wenn induktive Sensoren bündig verbaut werden, ist zu bedenken, dass sie nur 60 % des Erfassungsbereichs eines nichtbündig einbaubaren Sensors gleicher Gehäusebauform erreichen. Soll dies ausgeglichen werden, sind entsprechend größer dimensionierte Sensoren zu wählen.
Induktive Sensoren mit extrem erhöhtem Schaltabstand sind nicht vollständig bündig in Metall einbaubar. Sie werden als „quasibündig einbaubar“ bezeichnet.
Bei Pepperl+Fuchs betrifft das die Sensortypen NEB und NEN.
Die angegebenen Mindestabstände F sind einzuhalten, um eine gegenseitige Beeinflussung gleichartiger Sensoren auszuschließen. Falls die Einhaltung der Mindestabstände in einer bestimmten Anwendung schwierig ist, sind auch induktive Sensoren mit versetzten Frequenzen einsetzbar. Bei versetzten Frequenzen können induktive Sensoren direkt nebeneinander montiert werden. Solche Fälle sind Individuallösungen, die Pepperl+Fuchs gerne auf Anfrage bereitstellt.
Auch kubische Sensoren verfügen analog über genaue Einbaubedingungen zum bündigen, nichtbündigen oder quasi-bündigen Einbau. Wie bei den zylindrischen Sensoren sind bei diesen Sensoren Mindestabstände zwischen den einzelnen Sensoren einzuhalten. Die Regeln sind produktserienspezifisch und sind als Einbauinformation zum gewählten Sensor verfügbar.