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1. Risikobeurteilung und Risikominderung

 

Geräte, die unter die Maschinenrichtlinie fallen, exponieren den Anwender Gefahren, die von der mechanischen Bewegung einzelner Teile herrühren. Sehr prominente Beispiele für solche Gefahren sind verbunden mit der Benutzung von Robotern im Arbeitsumfeld. Solche Roboter werden programmiert, um sich in bestimmte Richtungen zu bewegen und sie werden das meist so rigoros und schnell tun, dass ein Arbeiter in deren Weg verletzt werden kann. Aufgrund dessen wird die Gefahrenzone meist durch mechanische Begrenzungen wie Schutzgitter eingeschränkt. Wo Arbeiter mit den Robotern interagieren müssen, können Gefahrenquellen entstehen, die durch elektronische Einrichtungen wie Sicherheitslichtgitter eingeschränkt werden, die die Bewegung des Roboters stoppen, wenn der Arbeiter die Gefahrenzone im falschen Moment betritt. Geräte, die Pepperl+Fuchs für solche Anwendungen liefert, haben meist selbst keine beweglichen Teile, sind aber Bestandteil von Sicherheitskreisen, mit denen solch eine Bewegung abgesichert wird.

Ein Hauptunterschied zu den SIL-Normen besteht darin, dass die Normen der Maschinenrichtlinie mehr Wert auf die Risikoanalyse legen, welche umfänglicher beschrieben ist. Eine Maschine oder Anlage kann über ihren gesamten Lebenszyklus eine Gefahrenquelle für Mensch, Equipment und Umwelt darstellen. Die Schwierigkeit ist, alle Gefahrenquellen zu identifizieren und nicht eine einzelne zu übersehen.

Die Risikobewertung ist ein iterativer Prozess und muss auf alle Gefahrenquellen und Risiken angewendet werden bis kein oder nur geringfügige Risiken (akzeptable Risiken) übrig bleiben. Die Risikobewertung wird nach der Risikoanalyse durchgeführt und wird auf unseren SIL-Seiten näher beschrieben.

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