Die unternehmerische Verantwortung bildet ein zentrales Element unserer geschäftlichen Tätigkeit und trägt zu unserem langfristigen Unternehmenserfolg bei. Für Pepperl+Fuchs ist das Handeln im Einklang mit Verordnungen, Gesetzen sowie unseren internen Richtlinien und Verhaltensvorschriften daher selbstverständlich. Dazu zählen insbesondere die Achtung und Einhaltung von rechtlichen und ethischen Vorgaben sowie unsere selbst auferlegten Verpflichtungen.
Mit der Pepperl+Fuchs Grundsatzerklärung verpflichtet sich der Vorstand, die international anerkannten Menschenrechte und die grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) weltweit einzuhalten. Unsere Grundsätze sind in unserem Code of Conduct verankert.
Aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben (wie des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes) ist Pepperl+Fuchs zudem dazu verpflichtet, Kanäle zur Meldung von möglichen Regelverstößen bereitzustellen. Durch solche Hinweisgeberkanäle bzw. Beschwerdemechanismen können Regelverstöße abgestellt und künftige Regelverstöße noch besser verhindert werden. Für die Meldung solcher Regelverstöße steht Ihnen bei Pepperl+Fuchs die Nutzung der digitalen Whistleblowing-Plattform Speak Up zur Verfügung.
Sofern Sie sich dazu entscheiden, einen Hinweis über die digitale Hinweisgeber-Plattform Speak Up abzugeben, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten offen:
[1] Nachdem Sie die Plattform von einem Gerät Ihrer Wahl mittels des bereitgestellten Links oder QR-Codes aufgerufen haben, können Sie in der Browser-Anwendung einen Hinweis in Textform abgeben.
[2] Bei Nutzung der Speak Up App oder des telefonischen Services von Speak Up besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Hinweis per Sprachaufnahme zu hinterlassen. In beiden Fällen wird die Tonspur in Speak Up verschriftlicht und bei Bedarf übersetzt, sodass keine Rückschlüsse auf Ihre Person möglich sind.
Bei jeder Variante der Hinweisabgabe erhalten Sie eine eindeutige „Report-Nummer“. Speak Up steht Ihnen weltweit in zahlreichen Sprachvarianten rund um die Uhr zur Verfügung, sodass Sie mithilfe Ihre Report-Nummer jederzeit auf den von Ihnen abgegebenen Hinweis zugreifen und den aktuellen Stand einsehen können.
Neben den von Pepperl+Fuchs angebotenen Meldekanälen können Sie sich natürlich auch jederzeit an die zuständige behördliche Stelle in dem betreffenden Land wenden. Eine Liste der länderspezifischen Hotlines finden Sie auf dieser Seite.
Durch einen von Ihnen abgegebenen Hinweis wird in Speak Up ein neuer Fall erstellt. Dieser Fall wird durch das unternehmensinterne Speak Up Team bearbeitet, das sich aus ausgewählten Personen der Abteilung „Global Compliance“ zusammensetzt. Die Mitglieder des Speak Up Teams sind zur Verschwiegenheit und zur Neutralität verpflichtet, sowie bei der Aufklärung des Sachverhalts nicht an Weisungen gebunden.
Vor Beginn der internen Fallbearbeitung wird der eingegangene Hinweis auf dessen Glaubwürdigkeit überprüft und anschließend kategorisiert. Abhängig von dem entsprechenden Sachverhalt werden im Rahmen der Fallbearbeitung ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter aus den betroffenen Fachbereichen involviert. Je nach Fallkonstellation können auch externe Ansprechpartner*innen hinzugezogen werden. In allen Fällen wird eine ausdrückliche Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung erfolgen.
Die Identität aller Hinweisgebenden sowie Dritter, die in einer Meldung erwähnt werden, wird auch über die Fallaufklärung hinaus vertraulich behandelt. In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ist Pepperl+Fuchs verpflichtet oder berechtigt, die Identität des Hinweisgebers/der Hinweisgeberin weiterzugeben. Gleichermaßen ist der Hinweisgeber/die Hinweisgeberin ab der Abgabe von Hinweisen vor Repressalien geschützt. Die in Speak Up eingetragenen Fälle werden gemäß der zutreffenden regulatorischen Vorgaben gespeichert und fristgerecht gelöscht. Anonym abgegebene Hinweise werden unter keinen Umständen zurückverfolgt.