Induktive Sensoren können so ausgelegt sein, dass sie die Voraussetzungen für den Einsatz in besonderen Bereichen mitbringen.
Explizit erhöhte Sicherheitsanforderungen können durch bestimmte anlagentypische Sicherheitsrisiken begründet sein – der Rahmen wird dann z. B. durch europäisches Recht vorgegeben. Dies ist der Fall durch die ATEX-Richtlinie oder die Maschinenrichtlinie. Sicherheitsanforderungen können sich auch aus besonderen Anforderungen einzelner Länder begründen, z. B. den China Compulsory Certification (CCC), der Canadian Standard Association (CSA) in Kanada oder den Underwriter Laboratories Inc. (UL) in den USA. Damit Produkte in den entsprechenden Umgebungen eingesetzt werden dürfen, müssen sie für diese Anwendungsbereiche zugelassen sein. Induktive Sensoren können über Zulassungen für CCC, CSA oder UL verfügen.
Induktive Sensoren dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, wenn sie über eine ATEX- oder IECEx-Zulassung folgender Art verfügen:
Die Komponenten müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
Um die Sicherheitsintegrität in einem Sicherheitskreis einer Anlage zu gewährleisten, können spezielle induktive Sicherheitssensoren nach IEC 61508 (funktional sicher) und Performance Level (PL d) nach 2006/42/EG genutzt werden. Bei entsprechender Planung und Einbindung im Sicherheitskreis einer Anlage ist eine Stufe der Sicherheitsintegrität bis zu SIL 2 bzw. der Performance Level PL d möglich. Bei redundanter Ausführung zweier Sicherheitssensoren kann ggf. bis zu SIL 3/PL e erreicht werden.
Darunter fallen besonders die Pepperl+Fuchs-Sensoren der Serien NSB* und NSN*.
Induktive Sensoren können so ausgelegt sein, dass sie die erforderliche e1-Typengenehmigung erhalten, die eine Voraussetzung für den Einbau in Fahrzeuge für den Straßenverkehr ist.