Viele Bereiche werden aufgrund des Vorhandenseins von brennbaren Gasen als explosionsgefährdet eingestuft. Die Gefährdung durch brennbaren Staub ist jedoch genauso bedeutsam, da auch aufgewirbelter Staub zu Explosionen führen kann. Eine Explosionsgefährdung durch brennbaren Staub kann in verschiedenen Industriesparten bestehen, etwa in den Bereichen Lebensmittel (z. B. Süßwaren, Stärke, Mehl, Futterstoffe), Kunststoffe, Holz, Gummi, Möbel, Textilien, Pestizide, Arzneimittel, Farbstoffe, Kohle, Metalle (z. B. Aluminium, Chrom, Eisen, Magnesium und Zink) sowie bei der Energieerzeugung mit fossilen Brennstoffen.
Gemäß einer Studie der Berufsgenossenschaften Nahrungsmittl und Gaststätten "Staubexplosionen - Nahrungsmittel-, Futtermittel- und Getreidestäube" kann davon ausgegangen werden, dass sich in Deutschland durchschnittlich pro Tag eine Staubexplosion ereignet. Jede vierte davon wird durch Nahrungs- oder Futtermittelstäube ausgelöst.
Zündfähiger Staub entsteht, wenn aus brennbarem Material feinteilige Feststoffe mit Korngrößen unter 0,4mm erzeugt werden. Diese Erzeugung kann gewollt (z. B. durch Mahlen oder Zerkleinern) oder ungewollt (z. B. durch Abrieb) erfolgen. Gemäß einer Untersuchung der Brufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten entstehen beim Transport und Verarbeiten grobkörnigen Materials 0,1 bis 0,25 Gewichtsprozente Feinanteile.